1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Alle vom anderen Vertragsteil gemachten Vorschriften sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2. Angebot

Die in unserem Angebot angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten, die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Unsere Preise gelten ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen. Alle Preisangaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden. Kosten, die durch nachträglich von dem Besteller veranlasste Veränderungen bedingt sind, gehen zu Lasten des Bestellers.

3. Auftragserstellung

Die Auftragserteilung muss schriftlich erfolgen. Der Besteller ist an den erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist unser schriftliches Angebot, bzw. unsere Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten führen wir nur auf Basis eines darauf gerichteten Auftrags aus.

4. Lieferung

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt aller Vorlagen, die für die Produktion notwendig sind. Wir geben die Lieferzeit in Werktagen oder Kalenderwochen an. Den Versand nehmen wir für den Besteller mit aller Sorgfalt vor. Für Fehler haften wir dabei nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Fixe Liefertermine (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB) sind nur dann verbindlich, wenn wir unter Hinweis auf den Fixcharakter den Liefertermin schriftlich bestätigt haben.

5. Schäden und Verluste, Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über; und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Anfuhr und Aufstellung übernommen werden.

6. Beanstandungen

Der Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenabzüge unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Besteller über.Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, schriftlich gegenüber dem Lieferer nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Nach dieser Frist gilt die Ware als mängelfrei abgenommen. Grundsätzlich wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, geringfügige Abweichungen vom Original, insbesondere geringe Farbunterschiede, geringfügige Unterschiede zwischen Andrucken und dem Auflagedruck.

7. Archivierung

Vorlagen, digitale Dateien, Stanzen und andere zur Wiederverwendung benötigte Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Ausliefertermin hinaus verwahrt.

8. Annahmeverzug, Lagerung und Fertigwaren

Bezahlte aber nicht abgenommene Fertigware wird spätestens 6 Monate nach Abnahmeverzugseintritt auf Kosten des Bestellers entsorgt.

9. Eigentum, Urheberrecht

Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos frei.

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnungen den Liefergegenstand abzuholen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

11. Zahlung

Die Zahlung unseres Rechnungsbetrages muss gemäß unserem Angebot bzw. Auftragsbestätigung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum an uns ohne Abzug erfolgen. Die Rechnung kann am Tage der Lieferbereitschaft auch für Teillieferungen ausgestellt werden. Bei Großformatdrucken berechnen wir bei Auftragserteilung 50% der Gesamtsumme. Bei Erstkunden muss die Zahlung per Vorkasse in voller Höhe der Auftragsbestätigung vor Druckbeginn erfolgen.

12. Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Minden.